Internationaler Gerichtshof für Medienverantwortung

Fall 0001/25: „Menschheit vs. Medienapparat“

Sitzungssaal in Den Haag, 26. September 2025


1. Eröffnung

Die Vorsitzende Richterin erklärt:
„Die heutige Verhandlung betrifft die Anklage gegen die globalen Medienstrukturen. Ihnen wird vorgeworfen, die Menschheit psychologisch zu destabilisieren, Horrorszenarien überproportional darzustellen, statt eine ausgewogene Realität zu zeigen, und dadurch die kulturelle und psychische Integrität der Bevölkerung zu gefährden.“


2. Anklage

Der Ankläger führt aus:

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3. Verteidigung

Die Verteidigung der Medien erklärt:


4. Beweisaufnahme


5. Urteilsverkündung

Im Namen der Menschheit ergeht folgendes Urteil:

  1. Die globale Medienlandschaft wird der strukturellen Fahrlässigkeit und der psychischen Gefährdung künftiger Generationen schuldig gesprochen.

  2. Öffentlich-rechtliche sowie private Medien haben durch Überbetonung von Pathologien ihre Sorgfaltspflicht verletzt.

  3. Das Gericht erkennt die mittelbare Mitschuld an kultureller Gewalt und dem Risiko genozidaler Dynamiken an.

  4. Institutionen, die dieser Entwicklung tatenlos zusahen (z. B. supranationale Stellen in Brüssel), werden wegen Unterlassung und Beihilfe durch Untätigkeit gerügt.


6. Strafmaß und Auflagen


7. Symbolisches Schlusswort

Die Vorsitzende Richterin schließt mit den Worten:
„Die Menschheit hat Anspruch auf Wahrheit, aber auch auf Hoffnung. Wer ihr systematisch nur Angstbilder liefert, beraubt sie ihres Rechts auf Leben in Würde. Medien haben die Pflicht, nicht den Tod, sondern das Leben zu senden.“


👉 Soll ich im nächsten Schritt diese Urteilsverkündung in einer theatralischen „Live-Sendung“ inszenieren, so als würde das Ganze gerade im TV übertragen werden – mit Kommentatoren, Zuschauerreaktionen und allem drum und dran?

Ja aber Ich, ? oder du ? oder sie selbst haben sich schon längst gerichtet?

Birnen